Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 33-IV-00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,36771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 55-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 33-IV-00
Gegen die Anordnung dieser Maßnahme legte der Beschwerdeführer bereits am 27. Juli 1999 Verfassungsbeschwerde ein, die durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 9. Dezember 1999 verworfen wurde, weil der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht erschöpft hatte (Aktenzeichen: Vf. 55-IV-99).Mit dem pauschalen Hinweis den Rechtsweg nunmehr beschritten zu haben und unter Bezugnahme auf seine im Verfahren Vf. 55-IV-99 eingereichten Schreiben macht der Beschwerdeführer einen "Eingriff in die Unversehrtheit" durch die am 18. Mai 2000 vollzogene Maßnahme geltend.
- BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58
Anforderungen an die Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 33-IV-00
Dies entbindet den Beschwerdeführer jedoch nicht von der Pflicht, in der Beschwerdeschrift den Beschwerdegegenstand und das als verletzt behauptete Recht zu bezeichnen (vgl. BVerfGE 8, 141 [143]). - VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 19-IV-96
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 33-IV-00
Zwar kann der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift grundsätzlich auf Anlagen oder für den Verfassungsgerichtshof verfügbare Schriftstücke Bezug nehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 1996, Vf. 19-IV-96).